Digitales am BBZ Dithmarschen

Digitale Anwendungen sind am BBZ Dithmarschen fester Bestandteil des Unterrichts. Die Cloud dient dem sicheren Speichern und Teilen von Dateien. Die Lernplattform unterstützt die Organisation des Lernens und fördert flexible Arbeitsformen. Digitale Kommunikationswege erleichtern Abstimmungen in Schule und Ausbildung.

 

Schülerinnen und Schüler erhalten bei Bedarf Leihgeräte wie Laptops oder iPads. Lernen findet dadurch im Klassenraum, zu Hause oder unterwegs statt.

 

Der Unterricht umfasst nicht nur das Lernen mit digitalen Medien, sondern auch das Lernen über digitale Medien. Dazu gehört ein kritischer Umgang mit digitalen Werkzeugen und Inhalten. Diese Perspektive zieht sich als Querschnittsthema durch alle Fachbereiche und stärkt eine reflektierte Medienkompetenz.

Zugang zu unseren digitalen Anwendungen

Mit einem Klick auf den folgenden Button gelangen Sie direkt zu unseren zentralen Angeboten:

Digitales Portal

Leihgeräte

Digitale Ausstattung ist ein wichtiger Schlüssel für erfolgreiches Lernen. Deshalb bietet das BBZ Dithmarschen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Laptops oder Tablets auszuleihen. So stellen wir sicher, dass jede Schülerin und jeder Schüler die passenden Geräte nutzen kann, unabhängig von den persönlichen Voraussetzungen.

 

Mit diesem Angebot fördern wir Chancengleichheit, erleichtern den Zugang zu modernen Lernformen und schaffen die Grundlage dafür, dass Lernen nicht nur im Klassenzimmer, sondern auch zu Hause oder unterwegs optimal gelingen kann.

Für Schülerinnen und Schüler in der
Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung

Für Schülerinnen und Schüler in der Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung

 

Schülerinnen und Schüler in der Berufsausbildung oder der Berufsvorbereitung können auf Antrag ein digitales Endgerät (Laptop oder Tablet) ausleihen, wenn die Anschaffung eines eigenen Gerätes aus finanziellen Gründen nicht möglich ist.

 

Die Nutzung der Geräte ist ausschließlich für schulische Zwecke vorgesehen.

 

Für die Ausleihe ist Folgendes erforderlich:

Darüber hinaus gelten die folgenden Regelungen:

Für Schülerinnen und Schüler
in Vollzeitbildungsgängen

Schülerinnen und Schüler in Vollzeitbildungsgängen, zum Beispiel in der Berufsfachschule, in der Fachschule oder im Beruflichen Gymnasium, erhalten zu Schulbeginn automatisch ein Laptop der Marke Microsoft Surface Go 3. Dieses Gerät steht ausschließlich für schulische Zwecke zur Verfügung.

 

Auch hier ist ein Leihvertrag erforderlich, der bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern von den Erziehungsberechtigten, bei volljährigen von der Schülerin oder dem Schüler selbst abgeschlossen wird.

 

Es gelten zusätzlich die folgenden Regelungen: